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gesellschaft

EU-Mist gegen Kuh-Mist

Erstellt: 09.10.2014 Lesedauer 1 - 2 Min.

Die EU hat eine Düngeverordnung erlassen. Dort steht unter anderem drin, dass auf Hängen mit mehr als 15% Steigung ein generelles Düngeverbot gilt.

Umgangssprachlich heißt das: An einem Hang darf ein Bauer in der EU keine Gülle verteilen.

Kurz nachgedacht unterstelle ich, dass es mutmaßlich genau einen Fall gab, bei dem ein Bauer Gülle an einem steilen Hang verteilt hat. Der befand sich in der Nähe des Hauses eines EU-Abgeordneten, der bzw. dem dann nach dem kurz darauf folgenden Regen ein bisschen stinkig war. Also ein hinreichender Grund für eine EU-weit gültige Verordnung.

🔍 Wie viel sind 15% Steigung?

Jetzt könnte eingewandt werden, dass diese Regelung nur eine Minderheit betreffen kann, also doch im Grunde eine Diskriminierung ist. Gegen die kann ein betroffener Bauer vorgehen. Damit ich mir das besser vorstellen kann, habe ich mir das aufgemalt und muss sagen: „15%“ sind deutlich weniger, als ich angenommen habe. Im Umkehrschluss bedeutet das: Das betrifft wohl eine ganze Menge Bauern, auf jeden Fall keine Minderheit.

Wer schon mal an einem frisch gegüllten Acker vorbei gekommen ist, wird still in sich hinein applaudieren. Denn die Aromen können eine heftige Anforderung an die Kontrolle des Würgereizes darstellen. Allerdings ist Gülle natürlich ebenso alles, was aus einem Kuh-Hintern auf den Boden fallen kann. Da wird es jetzt kritisch.

Denn Kühe werden von Bauern gehalten. Vorzugsweise auf Wiesen oder in Gelände, dass mit Maschinen schlecht bearbeitbar sind. Also beispielsweise Hanglagen, viele mit Hangneigungen jenseits der 15%. Damit ist der Bauer verantwortlich für den Mist, den die Kühe auf die Weide ausbringen. Also müssten alle Kühe gepampert werden, damit sie in die Windel kacken und den Hangboden verschonen.

Das würde so manchen Almwanderer freuen, die romantischen Panoramen der Alm würden jedoch irgendwie komisch aussehen. Letzteres will natürlich keiner. Also hat die Verordnung einen kleinen, sehr wirkungsvollen Begrenzer. Deutschland kann bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie die lokalen landwirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen berücksichtigen.

Umgangssprachlich heißt das: Auf die EU-Verordnung kann man gepflegt scheißen.

Da frage ich mich, wer so einen Mist verzapft. Eine Verordnung, die letztendlich keinerlei Bedeutung hat, weil jede Gemeinde damit machen kann, was sie will. Womit wir wieder am Eingangs unterstellten Hang am Haus eines EU-Abgeordneten sind. Da stinkt doch was ganz anderes als Gülle.

Angeregt durch einen Artikel im General-Anzeiger: Die Kuh auf der Alm künftig in Windeln?