Saftige Preiserhöhung gut geta…AlleGrenzüberschreitung

gedanken,gesellschaft

Drüber stehen

Erstellt: 12.04.2016 Lesedauer 1 - 2 Min.

Artikel 5 des Grundgesetzes ist deutlich. Dabei geht es nicht um guten Geschmack, sondern um die freie Meinung.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 5.1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Wenn sich jemand hinstellt und eine Grenzüberschreitung ankündigt, weil er erkennbar herausfinden will, was unsere Gesetze in Zeiten einer großen Koalition mit Option auf Verfassungsänderung wert sind, der will, dass es eine Welle auslöst. Hat funktioniert.

Der vermeintlich Geschmähte reagiert vorhersehbar. Das war Kalkül. Ein Staatspräsident, der sich über jeden Hund aufregt, der an seinen Zaun pisst, prädestiniert sich als Ziel. Mit seiner Reaktion zeigt er, ob er präsidial oder einfach nur ein Egomane ist.

Ich weiß nicht, wie unser Präsident reagieren würde, wenn er verbal beispielsweise mit Ziegen und Schafen auf die Weide geschickt und gesellschaftlich allgemein abgelehnter Handlungen bezichtigt würde. Dass es nicht passiert, könnte einen schlichten Grund haben: Er liefert keinen Anlass dafür, ihn in dieser Form zu provozieren. Oder potenzielle Provokanten sind sich klar, dass er sich damit nicht provozieren ließe. Ich glaube nicht, dass er es unkommentiert ließe. Ich traue ihm aber die Größe zu, dass er auf dem Schlachtfeld der Worte dem Schmäher eine angemessene Reaktion angedeihen ließe. Mit Respekt und Verbeugung vor Artikel 5. Das wäre präsidial.

Wenn ein Präsident jede wenig wohlwollende Äußerung über sich oder seine Arbeit als Beleidigung oder persönliche Bedrohung wahrnimmt, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass es wohl Gründe für diese Äußerungen gibt. Ob das in dieser Form erfolgen muss, bei der meines Erachtens sehr deutlich gemacht wird, dass man das so eben nicht darf, nun ja. Das ist meiner Ansicht nach schon so weit weg, dass es offensichtlich ist, dass nur ein sehr kleiner Geist sich auf einen Disput darum einlassen wird.

Dass sich jetzt unsere Bundesregierung damit auseinander setzen muss, statt einfach auf den Rechtsweg zu verweisen — den gibt es in Deutschland! — ist schon ein bisschen peinlich. Mag sein, dass es diplomatische Zwänge gibt, wenn es eine offizielle Beschwerde einer mehr oder minder befreundeten Staatsherrschaft gibt.

Natürlich wäre ich kaum begeistert, wenn Familienmitglieder meiner Freunde Vergleichbares über mich ins Netz stellen würden — ohne Verweis auf „so nicht“ sondern „genau so“. Ich würde es aber nicht noch mit Wind anpusten, damit das Segelschiff Fahrt aufnimmt. Vor allem würde ich mir die Frage stellen, ob es den Baum interessiert, wenn sich eine Sau dran kratzt.