Saftige Preiserhöhung gut getarnt
Kurz vor Ostern ist ein Brief meines Energieversorgers ins Haus geflattert. Darin zwei Kärtchen mit aufgedruckten fröhlichen Ostereiern und der Überschrift „Zufriedenheitsbarometer“. Dazu ein eher langweiliger Zettel. Der wahre Grund des Schreibens.
Das Ganze dient dazu, dass ich „gut informiert“ bin. Ich soll doch bitte am „Zufriedenheitsbarometer“ teilnehmen, damit das Unternehmen mich als Kunden „weiterhin bestmöglich in den Mittelpunkt stellen“ kann. Dann noch Blabla der Art, was alles Tolles geschafft wurde und was als Nächstes ansteht. Dort lauert der Fallstrick.
Weil man das Angebot erweitert hat will man — natürlich — die „Preisstrukturen vereinfachen“. Dann kommt eine Text-Konstruktion, die extrem clever ist. Zuerst mein neuer Preis pro Kilowatt, dann mein alter Preis — der rund 21% günstiger als der neue ist — und die Aussage, damit würden die gesunkenen Beschaffungskosten und steigenden Abgaben der Energiewende ausgeglichen. Das sei „eben fair“.
Dass für die Energiewende bereits zum Jahresanfang der Preis um rund 3% erhöht wurde, wird dabei geflissentlich unterschlagen. Dann kommt wieder Blabla und irgendwo schön weit unten, die Anmerkung, dass man wegen der „Aktualisierung der Preise“ ein Sonderkündigungsrecht habe. Das ist super lang, bis zum 31.10.2016. Klingt erst mal cool, hat aber einen Haken: Bis zu meiner Kündigung gilt der neue Preis. An der „Preisaktualisierung“ steht kein Datum dran, was bedeuten könnte: ab jetzt, gleich, sofort. Trotz vereinbarter Preisgarantie — das bleibt unklar.
Die Feinheiten von Sprache werden hier optimal genutzt. Der Preis wird nicht erhöht sondern aktualisiert. Konkret geht es um eine Anhebung von 24,79 Cent/kWh auf 29,99 Cent/kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh (weil sich das schön rechnet) sind das mal eben zusätzliche 156 € Preisaktualisierung pro Jahr. Im Schreiben wird es allerdings so dargestellt, als bekäme ich einen Rabatt und der Laden sei doch total nett. Bei so vielen schönen bunten Ostereiern.
So wie das Schreiben daher kommt, werden es viele als „Scheiß´ Werbung“ in die Papiertonne hauen. Und damit auf ihr Sonderkündigungsrecht scheißen. Weil sie nicht mitbekommen, dass in der vermeintlichen Werbepost eine stramme Preiserhöhung versteckt wurde. Der Lieferant erfüllt seine Informationspflicht. Nirgends steht, dass er das neutral und gut erkennbar machen muss. Dass der Kunde das aufgrund einer falschen Einschätzung in die Tonne haut, dafür kann der Anbieter ja nichts.
Juristisch ist das sicher unangreifbar. Das wurde höchstwahrscheinlich ganz präzise von mehreren Anwälten daraufhin abgeklopft. So „fair“ wie im Schreiben behauptet, sieht das für mich allerdings nicht aus. Denn beim flüchtigen Lesen kann leicht der Eindruck entstehen, der Preis würde sinken — weil der aktuell günstigere dem neuen teureren folgt — gegen jede Erwartungshaltung. Ich bin im ersten Anlauf zwar stutzig geworden, musste aber nochmal sehr genau lesen, was da denn jetzt wirklich steht.
Nachdem ich das kapiert hatte, war das Schreiben wg. meines mir zustehenden Sonderkündigungsrechts schnell geschrieben. Das geht per Einschreiben morgen raus — denn ein Sonderkündigungsrecht muss meines Wissens umgehend, innerhalb von 14 Tagen in Anspruch genommen werden. Da die Post am 23. datiert und am 24.03. im Briefkasten lag, fallen sogar ein paar Tage für die Einlieferung eines Einschreibens flach. Tolle Osterüberraschung — vor allem für Kunden, die noch Urlaub an die Feiertage drangehängt haben.
Ich schicke morgen mein Einschreiben los. Wer ähnliches im Briefkasten hat(te), aber mit dem Formulieren unsicher ist, kann sich gern meiner Formulierung bedienen — ohne Zusicherung, dass sie beim jeweiligen Versorger verbindlich funktioniert — unbedingt die AGBs des eigenen Anbieters beachten!
[Briefkopf mit Emfpänger und Absender]
Betreff:
Kündigung / Sonderkündigungsrecht
Vertrag [Nummer] Kundennummer [Nummer]
Zähler-Nummer [Nummer] Zählerstand [Aktueller Stand]
Abnahmestelle [Ort lt. Vertrag]
Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich mein Sonderkündigungsrecht aufgrund Ihrer
angekündigten Preiserhöhung in Ihrem Schreiben vom [Datum des Schreibens]
in Anspruch.
Ich kündige meine Stromlieferungsvertrag mit den oben angeführten Daten
fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Bitte senden Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe
des Beendigungszeitpunktes an die obige Adresse.
Alles in rechteckigen Klammern mit eigenen Daten ersetzen!
Bei mir steht „Mit freundlichen Grüßen“ drunter, was süffisant ironisch gemeint ist. Das geht per Einschreiben raus, zusätzlich werde ich es wohl noch per Mail schicken, sobald es in der Post ist. Faxen ist gescheitert — die angegebenen Faxnummer reagierte nicht. Ich hätte eine Idee, woran das liegen könnte. Wie die aussieht, lässt sich leicht ausmalen.
Mein Fazit: Wirf nie Post vom Versorger weg, bevor du sie gelesen hast. Egal welchen ersten Eindruck sie auf dich macht.
Neuen Stromanbieter suchen
Neben den bekannteren Portalen (s. aktuelles Test-Heft, das leider nur sehr allgemeine Infos anbietet), u.a. das mit den dafür werbenden prolligen Neureichen, lohnt der Besuch von toptarif.de. Da finden sich einige interessante Anbieter und die Präsentation ist — meiner Meinung — übersichtlicher und aussagekräftiger.
Ich suche in mehreren Portalen zum Vergleichen der Vergleicher. Die vorgeschlagenen Einstellungen von „TEST“ sind ordentlich, ich suche so:
- Keine Boni - die vermitteln einen falschen Eindruck, oft ist der Strompreis pro kWh so hoch, dass er im Vergleich den Bonus verbrennt — man bezahlt sich also selbst die Lockprämie.
- Keine Paket-Tarife. Das Paket muss man bezahlen, ob verbraucht oder nicht und häufig wird es bei Mehrverbrauch saftig teurer.
- Laufzeit für ein Jahr, vorzugsweise kurze Kündigungsfristen.
- Portal-Richtlinien, Sonderkonditionen und „direkt abschließbare Tarife“ deaktivieren.
- Die „Top-Tarife“ oder „Empfehlungen“ ganz oben sind selten bis nie das Beste für mich. Diese Position wird — wahrscheinlich — vom Anbieter gekauft, was ich dann auch noch bezahlen darf.
- Keine Empfehlungen von Kunden, etc. — bloß weil man nicht im Dunkeln sitzt, ist der Anbieter noch nicht der Beste unter der Sonne. Aber genau so lesen sich diverse Top-Bewertungen.
- Ich schaue genau hin, was da angeboten wird.
- Ich suche nicht mit dem Standardwert des Portals — darauf optimieren diverse Anbieter. Ich suche mit „25% unter meinem Verbrauch“ und „25% über meinem Verbrauch“. Sehr interessant, wie das Reihenfolge der Anbieter beeinflussen kann.
- Ich schaue grundsätzlich auf der Homepage des Anbieters, mit welchen Preisen dort angeboten wird.
- Der günstigste Preis der Suche ist keineswegs zwingend der günstigste für mich.
- Ich will eine ordentliche Abrechnung.
- Ich will transparente Preise — keine über Sonderzahlungen im ersten Jahr beim Vertragsabschluss „schön gerechnete“, oder Boni nach dem ersten Jahr.
- In welchem KWh-Bereich gilt der angegebene Preis?
Da gibt es bei einigen Anbietern teilweise heftige Preissprünge.
- Gibt es Presseberichte zum Anbieter oder Kommentare außerhalb des Suchportals?
- Wenn jemand mit „TÜV-geprüft“ wirbt: steht da erkennbar dran, was und wann da geprüft wurde?
- Ist „Öko-Strom“ wirklich „öko“?
Es gibt diverse „Öko-Anbieter“ die zu einem Unternehmen gehören, dass seinen Atom-Strom „umfirmiert“ und unter anderem Label für teuer verkauft.
Wie das geht? Beispielsweise mit Atom-Strom Wasser in einen Stausee pumpen, dass dann durch eine Turbine fließt. Das ist dann „Strom aus Wasserkraft“.
- Unterstützte ich eventuell eine kleine, coole Truppe, statt eines Stromriesen?
Das ist meine Herangehensweise. Die führt nicht zwingend in jedem Fall zum idealen Ergebnis. Ein Anbieter, der in Brandenburg gute Preise macht, kann das nicht unbedingt in Hessen oder Bayern (Leitungsgebühren!) — und umgekehrt. Daher fallen hier im gesamten Artikel keine Namen von Anbietern.
Nicht neu buchen, bevor die Kündigungsbestätigung vorliegt! Das gibt durcheinander und kann dazu führen, dass man zwischen allen Stühlen sitzt. Schlimmstenfalls auf dem Basistarif des örtlichen Versorgers, der typischerweise der unattraktivste ist.