Bizarres Rundfunkrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag verkündet, die auf mich wie Rechtsprechung in einer Bananenrepublik wirkt.
Immerhin wurde anerkannt, dass jemand mit einer Zweitwohnung nie gleichzeitig in seiner Erstwohnung sein kann. Da wäre ein doppelter Beitrag unmöglich darstellbar. Wie der für das Geschäftsauto darstellbar ist, mit dem ein Selbstständiger oder Angestellter von seiner rundfunkbeitragsbezahlten (Erst-)Wohnung zur Arbeit fährt, dafür allerdings weiterhin Beitrag zahlen muss, bleibt unerklärt. Denn da kann er ja ebenfalls unmöglich „sowohl als auch“ sein.
Ebenso unmöglich nachvollziehbar ist der Ansatz, dass eine Wohngemeinschaft mit einmaliger Zahlung des Beitrags fein raus ist, während der Handwerkermeister nach Anzahl seiner Mitarbeiter eine „Kopfprämie“ zahlen muss, zusätzlich zum Beitrag, der für die Fahrzeuge fällig wird, in denen diese „Beitragsskalps des Rundfunkbeitrags“ zu den Arbeitsstätten fahren. Da wird dann dreimal abkassiert, obwohl das doch – so der Richterspruch – unzumutbar sei. Mit einmal voller Beitrag sei es genug. Jedenfalls für Zweitwohnungsbesitzer.
Natürlich könnte man jetzt argumentieren, dass das Geld ja aus unterschiedlichen Taschen käme, der Beitragszahler selbst müsse ja nur einmal zahlen. Da stellt sich dann die Frage, woher wohl die Wertschöpfung kommt, aus der ein Handwerkermeister oder Servicebetrieb das Geld entnimmt, mit dem er die Kopf- und Fahrzeugbeiträge begleicht. Das ist der gleiche Topf, aus dem die Mitarbeiter bezahlt werden, die dann von diesem erhaltenen Lohn nochmals Beitragsgebühr entrichten müssen. Allerdings variierend, weil es von den persönlichen Lebensverhältnissen abhängt, ob Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss.
Die alleinerziehende Mutti oder der alleinstehende Rentner ist gekniffen, da wird die volle „Wirklichkeitsabbildungsprämie“ erhoben, während die Familie im Drei-Generationen-Haus für 10 Menschen das gleiche zahlt. Interessante Auslegung von Gleichheit.
Es ist beängstigend, welche Möglichkeiten sich aus so einer Form höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben. Wenn das Schule macht, könnte „BRD“ in einer Dekade womöglich tatsächlich für „Bananenrepublik Deutschland“ stehen.
Mehr Infos dazu
Genauere Hintergründe und eine differenzierte Betrachtung des Urteils findet sich – wie immer – bei Wohnungsabgabe.de