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Haltung unerwünscht

Erstellt: 29.10.2018 Lesedauer 1 - 2 Min.

Ein türkischer Journalist wird ausgewiesen, weil er eine Haltung zeigt, die in unserem Grundgesetz verankert ist. Doch das gilt nur für Deutsche.

🔍 Du musst hier raus
Herr Yigit hat gestört. Während deutsch Satiriker schon mal eine Gesetzesänderung bekommen, damit fremde Mächte zumindest in Zukunft keine Chance mehr auf eine Klage wegen Majestäts­beleidigung haben, ist das bei Herrn Yigit einfacher. Den schmeißen wir einfach raus. Ist ja nur ein Türke.

Der lebt zwar schon seit fast 40 Jahren in Deutschland, hat Kinder hier und arbeitet offensichtlich auf etwas höherem Niveau, denn sonst wäre er wohl kaum bei der Veranstaltung mit Frau Merkel rein gekommen. Doch da zeichnet sich für die Öffentlichkeit scheinbar ein anderes Bild als für deutsche Behörden. Wer Kolumnen bei der TAZ schreibt, ist aus Sicht der Hamburger Ausländerbehörde nicht erwerbstätig. Interessante Sichtweise.

Der Spruch wer schreibt, der bleibt erweist sich offenbar für Herrn Yigit als Fehleinschätzung. 36 Jahre an die Regeln gehalten, Kinder groß gezogen, als Journalist gearbeitet, Steuern bezahlt. Schön blöd. Wäre er Islamist oder ein ordentlicher Krimineller, wäre es wahrscheinlich deutlich schwieriger mit einer Abschiebung.

Das ihn in seiner alten Heimat kein Streichelzoo erwartet, dürfte jedem klar sein. Insbesondere dem Außen­ministerium, das gerade erst eine Reisewarnung herausgegeben hat. Wenn ein „Like“ kritischer Bemerkungen schon für mehrjährige Haftstrafen gut ist, was blüht Herrn Yigit dann wegen einem T-Shirt bei einer Pressekonferenz?

Aus meiner Sicht ist für ihn eine existenzielle Bedrohung bei einer Ausweisung in seiner Heimat offenkundig und ohne aufwändige Recherche absehbar. Wegen einer in unserem Land vom Grundgesetz geschützten Meinungsäußerung und Tätig­keit. Spätestens deshalb sollten auch unsere Behörden Haltung zeigen.

Das Bild stammt von Pixabay.