Mamma abbutze!AlleZurück auf Anfang

gedanken,gesellschaft,politik

Kosten für Schmerz

Erstellt: 11.09.2018 Lesedauer 2 - 3 Min.

Jeder hat mal Schmerzen und geht damit zum Arzt. Wenn der ein Mittel verschreibt, dessen Wirkstoff frei verkäuflich ist, verdienen sich die Pharma-Riesen eine goldene Nase. Es sei denn, der Patient denkt mit.

🔍 Hand an der Schulter
Keine Ahnung, weshalb am Sonntag der rechte Arm schmerzte. Es kam am Nachmittag und steigerte sich soweit, dass jede Bewegung damit wohlüberlegt erfolgte, teilweise mit sehr heftigen Schmerzen begleitet. Statt auf harten Mann machen, entschied ich mich für Vernunft und ging Montag morgens zum Arzt.

Es sei eine Sehnen-Entzündung, da helfe Ibuprofen. Der Wirkstoff ist mir vertraut, weil er mir regelmäßig bei Migräne-Attacken hilft. Daher habe ich „400er“ eigentlich immer vorrätig. Außerdem weiß ich, dass „clever einkaufen“ gerade bei diesem Wirkstoff ordentlich Geld einsparen kann. Mir war jedoch unbekannt, dass „800er“-Tabletten ver­schrei­bungs­pflich­tig sind. Was sich mir adhoc nur bedingt erschließt, denn 2x400er – frei verkäuflich – entsprechen 1x800er – nur gegen Rezept. Es ist bestenfalls ein Komfort-Aspekt, dass ich statt zwei nur eine Pille einwerfen muss.

Da mir die Einstiegspreise der 400er bekannt sind, stellte sich natürlich die Frage des Erwerbs eines Schmerzpräparats ohne Rezept, weil das aufgrund der „Bückaufwandspauschale“, besser bekannt als „Rezeptgebühr“, für mich womöglich teurer ist. Außerdem muss die Krankenversicherung zusätzlich noch das Produkt bezahlen. Die Suche nach dem günstigsten „80er“-Produkt, inklusive der Erkenntnis, dass es das nur auf Rezept gibt, verschlug mir ein wenig die Sprache.

Während „400er“ ab 51 Cent pro Packung erworben werden können, sind die rezeptpflichtigen Produkte mindestens um das 11-fache teurer. Dabei ist berücksichtigt, dass für die gleiche Wirkstoffmenge die doppelte Pillenmenge erforderlich ist. Kaufmännisch betrachtet ist die „Rezeptgebühr“ aus diesem Blickwinkel ein solider Spar-Anreiz für den Endverbraucher.

Die Versicherung muss im Gegenzug den signifikant höheren Preis bezahlten, die – denn es machen die meisten so – ihrerseits die Prämie hochschrauben muss, weshalb immer mehr Patienten Rezepte wollen, weil dann für sie die Medikamente – vermeintlich – preiswerter sind.

Da der Apotheker neben der „Bückprämie“ noch Marge bekommt, sind Zweifel angebracht ob diese Pauschalgebühr immer gerechtfertigt ist, selbst unter Berücksichtigung, dass natürlich ein Verwaltungsaufwand dran hängt. Vergleichbar ist der mit dem Schreiben einer Rechnung, für die in diesem Fall der Kunde das gut leserliche Angebot fertig ausgefüllt mitbringt.

Wer statt dessen beispielsweise per Online-Reservierung die günstigsten Tabellen ordert, macht wahrscheinlich mehr Aufwand beim Apotheker, kann jedoch bei einigen Medikamenten im Gegenzug die Kosten unter die „Rezeptpauschale“ drücken. Zusätzlich hilft er damit seiner Versicherung und der Apotheker bekommt immer noch seine Marge.

Verlierer sind lediglich die Pharma-Riesen, weil der überteuerte Verkauf der rezeptpflichtigen Verpackungen boykottiert wird. Die werden meist irgendwo in Indien oder einem anderen Billiglohn-Land hergestellt, vermutlich in der gleichen Fabrik für verschiedene Verpackungen unterschiedlicher Anbieter. Als Beitrag zur Reduzierung der Kosten für Schmerz im Gesundheitswesen halte ich das für sehr vertretbar.

Tipp: Es gibt „zuzahlungsbefreite Mittel“, die beim Apotheken-Netzwerk abgefragt werden können. Leider ist diese Liste in ständiger Bewegung und ändert sich alle 14 Tage (!). Grundsätzlich ist jeder Apotheker verpflichtet, ersatzweise zuzahlungsbefreite vergleichbare Mittel anzubieten. Nachfragen ist kostenlos und kann die Gebühr einsparen!