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Lizenz zum Einpacken

Erstellt: 07.12.2018 Lesedauer 3 - 4 Min.

Ab nächstem Jahr gilt ein neues „Verpackungsgesetz“. Auf die Verpackungen als solches hat es keinerlei Auswirkung. Nur auf den Preis, den die Händler dafür aufschlagen müssen.

🔍 Mehrfach nutzen ist besser als Recycling.
Klingt toll: Im Sinne der „Produktverantwortung“ sollen die Händler an den Kosten für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen beteiligt werden. Das Gesetz soll damit für für „höhere Recycling-Quoten“ sorgen. Wobei mir unklar ist, wie das Gesetz durch eine Kostenbeteiligung der Händler das Recycling-Bewusstsein der Endverbraucher erhöhen könnte.

Besonders absurd wird es, wenn nun der Bäcker für seine Papiertüten eine Gebühr bezahlen soll, in die er seine Brötchen und Brote steckt. Die wird der Kunde deshalb kaum anders entsorgen als vorher. Sie werden in der Papiertonne landen – oder bei ausgewiesen Trennwerweigerern weiterhin in der Restmüll-Tonne. Wo sie sowieso rein sollen, wenn sie z.B. durch die Torte verkleckert sind, die darin eingepackt war. Was dazu führt, dass der Bäcker für eine Entsorgungsleistung bezahlt, die von einem anderen System erbracht wird, für das dann doch wieder der Endverbraucher bezahlt.

Der zahlt also zweimal für die Tüte. Einmal beim Bäcker, der die Mehrkosten in seine Abgabekosten einrechnet und dann für die Mülltonne der Gemeinde, in die er letztendlich die Tüte aufgrund der Verunreinigung werfen muss. Denn verschmutzten Wertstoffen verweigert das duale System die Chance auf Wiederverwertung. Statt einer Ausweitung des Recyclings werden die Bedingungen für die Annahme von „Wertstoffen“ immer restriktiver. Wann eine Folie in den gelben Sack und wann in den Restmüll gehört, ist objektiv betrachtet völlig unklar. Ist die Umhüllung der Zeitschrift mit einem grünen Punkt, dann ja, fehlt der, ist es Restmüll. Wobei der Verteiler ja zukünftig eine Lizenz für die Umverpackung haben müsste, doch darf die dann auch in den gelben Sack – ohne grünen Punkt drauf? Da muss der Verbraucher schon zweimal hinschauen, damit er alles richtig macht.

Wer bisher glaubte, dass der gelbe Sack eine Müllvermeidung oder Wiederverwertung der Wertstoffe fördern würde, hat womöglich noch an den Nikolaus geglaubt. Die Aufteilung in „Wertstoff“ und „Restmüll“ ist häufig eine Augenwischerei. Die vom Verbraucher getrennten „verwertbaren“ Wertstoffe werden regelmäßig vom dualen System an die Müllverbrennungsanlagen verkauft, weil ohne diesen Zukauf der „Restmüll“ so schlecht brennt, dass die Verbrennungsanlagen unbenutzbar werden.

Hier zahlt dann der Endverbraucher zum dritten Mal. Der schön von ihm getrennte „Wertstoff“ durfte ja nur gegen Zahlung an das duale System dort hinein wandern, was der Verkäufer in den Endpreis kalkuliert hat. Die kommunale Müll­ver­brenn­ung muss die heraus­gesammelten Brennstoffe nun einkaufen, was natürlich auf die Kosten für die Müllentsorgung umgelegt wird.

Es würde mich kaum wundern, wenn das Ganze darin gipfelt, dass Entsorger sich eine Lizenz kaufen können (oder müssen?), damit sie gelbe Säcke für das duale System herstellen und auslegen dürfen, in die der Endverbraucher Wertstoffe sammelt, die vom Müllauto in einer Extra-Tour eingesammelt werden, damit das duale System noch wiegen kann, wieviel der Rest­müll­besei­tiger dafür bezahlen muss, damit er den Inhalt in seine Ver­brenn­ungs­anlage zum Restmüll schmeißen darf.

So oder so ist der Betreiber des dualen Systems der Gewinner – an den zahlen am Ende alle. Ob das „Der grüne Punkt“ oder jetzt „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ heißt, ist egal – es bleibt ein Monopol, bei dem mir unklar ist, was mit dem eingesammelten Geld letztendlich für die Allgemeinheit getan wird.

Das „neue“ Sytem vermittelt den Eindruck von Vielfalt, weil es mehrere „Lizenzvergeber“ gibt, die um die Kundschaft, sprich: alle Gewerbetreibenden, buhlen und schon mal „Rabatt auf die Kosten eines Gesetzes“ geben. Mit einem „Einstiegspreis“ von 49,00 € zzgl. Mwst. sind ein paar Kilo für die verschiedenen Materialarten „lizenzierter Müll“ – ein Schnäppchen. Wobei der Betrag selbst dann fällig wird, wenn keinerlei Verbrauchs­material anfällt – zumindest sagt das der „Ver­pack­ungs­mengen-Kalkulator“. Was bedeuten würde: die Vermeidung von Verpackungen brächte keinen Vorteil, denn zahlen müsste man trotzdem. Was jedoch keineswegs so ist – doch so genau sagt das natürlich kein Lizenzanbieter, denn dann könnte man ja keine „License to müll“ verkaufen.

Was mich ratlos lässt: weshalb wird die „Ent­sorgungs­pauschale“ bei den Händlern erhoben? Es wäre doch erheblich sinnvoller, das bei den Herstellern der Verpackung bezutreiben. Da wäre garantiert jeder Karton, jede Tüte, … zweifelsfrei mit einer dazu passenden „Entsorgungsgebühr“ belegt – was „ich schätz' mal 100 Kartons pro Jahr“ keinesfalls gewährleistet. Klappt doch bei der Pauschale für Kopierer und Scanner und anderen Zwangsabgaben auch. Es wäre logistisch viel einfacher, volkswirtschaftlich günstiger und zielführender.

Lediglich für diejenigen, die jetzt Lizenzen verkaufen, wär es ungünstiger. Weshalb die mutmaßlich Lobbyisten geschickt haben, die für dieses im Kern sinnvolle, in der Ausgestaltung völlig bescheuerte Gesetz gesorgt haben dürften, mit dem einem Großteil allen Gewerbetreibenden eine „Lizenz zum Einpacken“ aufgenötigt wird, die das Einpack­verhalten als solches kaum beeinflussen kann und wird – allein schon deshalb, weil es ja Vorschriften gibt, die das Einpacken von Ware erzwingt.

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