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Was ist „grob“?

Erstellt: 27.08.2018 Lesedauer 2 - 3 Min.

Beim BAMF gab es „eigentlich“ nur ganz wenige „grobe“ Verstöße. Zu den „leichten“ bis „mittleren“ oder der zu Grunde liegenden Skala finden sich keine Hinweise.

Medienübergreifend wird der „BAMF-Skandal“ als gar nicht so schlimm dargestellt. Neues Deutschland titelt gar mit „Der BAMF-Skandal, der keiner war“. Wenn ich mir die übermittelten Zahlen anschaue, bin ich unsicher, ob da eine Kleinreden- oder Relativierungsaktion läuft. Oder gar eine Abwiegelei. Könnte jedoch auch andersrum sein. Im Grunde bleibt es unklar.

165 „grobe“ Verstöße klingt erst mal überschaubar. Bezogen auf 18.315 Vorgänge, sogar wenig. Allerdings fehlt mir der zeitliche Bezug. Denn die 18.315 Vorgänge sind ja „seit 2000“ gezählt. Wenn ich annehme, dass diese Zählung bis Anfang 2018 geht, reden wir von 204 Monaten, in denen für jeweils rund 90 Menschen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. Es ließe sich also ebensogut ein riesiger Skandal aufbauschen, wenn in Bild-Manier

„Fast zwei Monate Asylanten durchgewunken“

über dem Artikel stünde. Das gäbe es zahlenmäßig problemlos her und wäre objektiv richtig. Von der Aussage her jedoch etwas völlig anderes. Da käme prompt der Mob auf die Straßen, der für Recht und Ordnung eintritt. Jedenfalls wenn Ausländer an was schuld sind. Egal ob wahr oder falsch, „Ausländer“ und „Schuld“ geht für einige immer und jederzeit. Kanakenklatschen ist natürlich was ganz anderes. Das ist ein kontaktbetontes Missbilligungsritual. Alles eine Frage der Sichtweise.

Daher ist „BAMF“ und „Skandal“ fraglos heikel. Natürlich werden dort Fehler gemacht, da arbeiten Menschen. Es ist ein blöder Job, mit wahrscheinlich geringer bis fehlender Aktenlage jemandem bei einer existenziellen (Über)Lebensfrage „ja“ oder „nein“ sagen zu müssen. Dass es dabei Ermessensspielräume zugunsten der Antragsteller gibt, will ich doch schwer hoffen.

Es wäre jedoch höchst verwerflich, wenn dabei Urteile „zum Vorteil des Entscheiders“ oder anderer – den Antragsteller ausgenommen – gefällt wurden. Dann wäre es meines Erachtens egal, wie viele Entscheidungen ohne diese Nebeneffekte gefällt wurden. Interessant fände ich, wie viele der „groben“ Verstöße beispielsweise in den letzten zwei Jahren festgestellt wurden. Fielen sie alle in diesen Zeitraum, würde sich das Thema in Gänze etwas anders darstellen.

Am ärgerlichsten empfinde ich jedoch die nebulöse Aussage „grob“. Was ist denn ein „grober Verstoß“? Irgendwo stand, „eine fehlende Sicherheitsüberprüfung“. Das habe ich als Zahl gelesen, also unter den 165 „groben“ Verstößen war einer, bei dem es keine Sicherheitsüberprüfung gab. Wie verlässlich die ist, haben wir bei dem Amokläufer gesehen, der mit einem Lastwagen in Berlin durch den Weihnachtsmarkt fuhr. Sicher. Sollte keinesfalls passieren. Kann aber, weil es nunmal menschelt.

Interessant wäre, was bei der – hoffentlich nachgeholten – Sicherheitsprüfung heraus kam. Oder ob da vielleicht sogar unser Verfassungsschutz den Durchwinker gemacht hat, damit ein „V-Mann“ positioniert werden konnte. Ohne „Gefährder“ hätte mancher „Schützer“ womöglich ein existenzielles Problem, doch auf der Stirn steht es nun einmal bei keinem. Also braucht es „Petzer“, die dem im Geheimen operierenden Staatsorgan zuarbeiten. Sollte es so sein, kann ich nur hoffen, dass sie dieses Mal besser aufpassen.

Allerdings ist das eher ein prozessualer Fehler, bei dem genau genommen die Kontrollmechanismen versagt haben. Es sei denn, es hat jemand „kontrolliert“ drauf geschrieben, wohl wissend, dass es falsch ist. Das wäre dann allerdings weit mehr als ein „grober Verstoß“. Das rangiert dann für meinen Geschmack eher in der Liga einer Straftat. Auch wäre es ein persönliches Ding, „das BAMF“ in Generalverdacht stellen, wäre in diesem Fall unzutreffend. Das ginge nur, wenn es alle gewusst und gedeckt hätten. Was wiederum ein „solider Skandal“ wäre.

Doch was kann sonst noch „grob“ sein? Ich bin gespannt, ob da noch etwas nachkommt, oder das Thema damit aus den Schlagzeilen gezogen wurde. Warum und für wen auch immer… .