Ist Enteignen der richtige Weg?
In Berlin läuft ein Volksbegehren zur Enteignung von Immobilien-Konzernen. Das hat jedoch massive Nachteile und erzeugt womöglich noch größere Probleme. Ein einfacher Kniff würde vielleicht viel mehr bringen.
Enteignung, so wie in Berlin gefordert bedeutet, dass sich jemand anders kümmern muss. Im chronisch an der Insolvenz entlang schrammenden Berlin stehen reichlich städtische Wohnungen leer, weil es genau daran scheitert: zum Kümmern fehlt das Geld. Naja. Womöglich liegt es auch teilweise an kruden Vorstellungen der Problemlösung von Leuten, die wir zwar dafür wählen, aber ein unlösbares Problem hätten, wenn wird das unterlassen würden. In der freien Wirtschaft wären sie Top-Kandidaten für Harz IV.Aus meiner Sicht ist die Lösung doch schon im Grundgesetz formuliert. Im Artikel 14, Satz 2 steht:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Damit ist das Wesentliche schon formuliert. Ja, klar. Im Artikel 14 steht im nächsten Satz, dass zum Wohle der Allgemeinheit auch enteignet werden kann. Allerdings steht da anschließend, dass es Anspruch auf Entschädigung gibt. Wenn eine Stadt keinen Cent mehr für die anderen Aufgaben übrig hat, weil Immobilien-besitzende Hedge-Fonds den letzten aus ihnen heraus klagen, löst das keine Probleme. Es schafft lediglich größere.
Konzentrieren wir uns dagegen auf den zweiten Absatz, könnte mit ein paar kleinen kommunalen Verordnungen diesen Geldgeiern der Spaß an der Immobilien-Spekulation ausgetrieben werden. Warum gibt es keine Vorgaben, dass maximal 30% des in der Region an 60% der Lohnempfänger gezahlte Nettogehalts für vernünftiges Wohnen als Miete genommen werden dürfen?
„Vernünftig“ ließe sich leicht als Schlüssel für einen Preis pro Quadratmeter definieren, ausgehend von den Harz-IV-Bestimmungen. Dort sind Wohnungsgrößen beschrieben, die man sich so leisten können muss. Wer größer will, zahlt zwar den gleichen Höchstpreis pro m², aber eben mehr für die größere Wohnung. Vielleicht denkt dann der ein oder andere mal drüber nach, ob er allein tatsächlich ein 200m²-Loft braucht, während vierköpfige Familien sich in drei Zimmer-Küche-Bad mit 65m² drängeln.
Als Denkanstoß könnte noch ein „Überflächen-Aufschlag“ von 50% pro m² von denjenigen erhoben werden, die mehr als 150% der Harz IV-Empfehlungen in Wohnungsarmen Großstädten anmieten. Das könnte sich dann im Umkehrschluss auf die Wohnungsgrößen für Harz IV-Empfänger auswirken. Das Geld fließt direkt an „die Tafel“ der Stadt.
Die Hedge-Fonds hätten dann die als Spekulationsobjekt erworbenen Häuser an der Backe und müssten sich kümmern. Wenn sie das unterlassen, wird es ggf. mit der Entschädigung schwierig, weil ein runtergekommenes Haus keinen Wert hat. Oder aus den Entschädigungen auf ein definiertes Mindestniveau renoviert wird. Natürlich umlagefrei für die Mieter. Denn „Eigentum verpflichtet“, wer seine Pflichten vernachlässigt, muss dafür einstehen. Zumindest funktioniert das so an diversen anderen Stellen in unserer Rechtsprechung.
Den Lohndurchschnitt der „unteren 60%“ kennen die Steuerbehörden, da laufen die Lohnbescheinigungen auf. Wer mit Mieten Geld verdienen will, kann das weiterhin tun. Einfach für gut bezahlte Jobs in der Region sorgen, damit die 30% Nettolohn als Maximal-Miete eine überdurchschnittliche Rednite abwerfen. Da haben dann auch wieder alle was davon.
Wer argumentiert, das dies der Tod der Immobilien-Investition sei, sollte sich eventuell die Frage stellen, weshalb Bauen im Moment so teuer ist. Vor allem, weil da gerade alle ordentlich Schnitt machen. Ein „Gier-Limiter“ an der richtige Stelle könnte da heilend wirken.
Das Bild stammt von Pixabay.Die Idee ist im Detail sicher unausgegoren. Ich glaube jedoch fest daran, dass sich Probleme besser mit Kreativität als mit der Abrissbirne lösen lassen.