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Gesellschaft,Politik

Grundrechte nur für Auserwählte

Erstellt: 09.05.2021 Lesedauer 1 - 2 Min.

Wer alt, krank, oder sonst wie einer „Risikogruppe“ angehört, hat bessere Chancen auf seine Grundrechte. Was einen Verstoß dagegen darstellt.

Das Grundgesetz ist diesbezüglich maximal eindeutig:

GG 3,1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Mit den „Corona-Gesetzen“ wird dieses Recht fragwürdig eingeschränkt:

…, ausgenommen jene, die jung, gesund, oder aus anderen Gründen „irrelevant“ sind.

🔍 Jung und frei? – Nur geimpft!
Wer sich impfen lässt, bekommt seine Grundrechte zurück. Doch wer sich (vernünftigerweise!!) impfen lassen will, muss sich gedulden. Gemäß der „Regeln für Geimpfte“ gibt „wollen“ allein keine Grundrechte zurück. Der Gesetzgeber hat eine Forderung ohne „alle sind gleich“-Rahmenbedingungen aufgestellt: Der für „Irrelevante“ zugelassene Impfstoff ist nur in geringer Menge verfügbar.

Es sei unmöglich, allen gleichzeitig Impfstoff anzubieten. Das ist nachvollziehbar. Was es umso fragwürdiger macht, die Ausübung meiner Grundrechte mit einer mir per Dekret verweigerten Impfung zu verknüpfen, weil ich zu jung, zu fit, oder in anderer Form „irrelevant“ bin (das allgemeine Gegenteil von „systemrelevant“) – diese Qualifizierung verstößt gegen meine verbrieften Grundrechte.

Kein Politiker würde es wagen, derartige Einschränkungen gegen Homosexuelle, Dunkelhäutige, Juden, oder Frauen geltend zu machen1. Es gäbe einen Aufschrei, die politische Karriere wäre wahrscheinlich beendet. Aktuell ist es dennoch kein Vorteil, wenn du eine indigene lesbische Jüdin bist, wenn dir der „Makel“ jung und irrelevant anhaftet.

Selbst Jesus wäre „raus“: Unter 60 und offenbkundig so gesund, dass er über Wasser laufen kann – wenn gerade keine Ausgangssperre oder sonstige Beschränkung gilt.

Du kannst dich natürlich mit „AstraZeneca“ impfen lassen. Allerdings trägst du allein das Risiko. Die Ständige Impfkommission hat dieses Mittel explizit „ab 60 und älter“ freigegeben2. Wenn etas schief läuft, wird sich dir eventuell deine Berufsunfähigkeitsversicherung, deine Krankenkasse, womöglich sogar die Sozialhilfe verweigern. Wer sich mit etwas ohne offizielle Zulassung impfen lässt, ist „selbst schuld“.

Du musst eine unbestimmte Zeit lang weiter auf deine Grundrechte verzichten, wenn du solche Risiken scheust.

Zu allem Überfluss bietet AstraZeneca ersten Anzeichen folgend keinen Schutz vor den bisher bekannten Mutationen2. Demnach gingen „ungeduldige Irrelevante“ erhöte Risiken für geringen Schutz ein. Was für „Irrelevante“ aus politischer Sicht augenscheinlich akzeptabel scheint. Hauptsache, das teuer gekaufte Zeug kann noch an der Reste-Rampe im Wortsinn abgedrückt und den Krankenkasen in Rechnung gestellt werden.

Wenn du – statistisch durchaus wahrscheinlich – die ArstraZeneca-Impfung ohne dauerhafte Folgen überlebst, darfst du dich immerhin mit deinen wiedererlangten Grundrechten ins pralle Leben stürzen. Du solltest lediglich bedenken: Das werden die Corona-Mutationen ebenfalls tun.

Du solltest dich deshalb eventuell in Geduld üben, bis „zugelassener“ Impfstoff für dich verfügbar ist, der dich wahrscheinlich sogar vor bekannten Mutationen schützt2.

Am 26. September kannst du an der Wahlurne zeigen, wie relevant Irrelevanz sein kann.

Das Bild stammt von Pixabay.

1Diese Auswahl soll keine fehlende Gruppe ausgrenzen, es geht um die generelle Aussage.

2Stand heute, 09.05.2021. Weil diese Informationen moemtan höchst voilatil sind, bewusst keine Links auf Quellen: Deren Aussage ist womöglich morgen schon wieder „anders“ …