„:innen“ macht noch keine Gerechtigkeit
Frau Gerster ist gerade aus dem Haus, vielbeachtet und gelobt für ihr Engagement zum Thema Gleichberechtigung. Während ihr Arbeitgeber ZDF Frauen systematisch diskriminiert.
Nur mit anhängen von „:innen“ an den „Kolleg“ ist Gleichberechtigung lediglich eine Worthülse ohne Substanz.Frau Meier ist Reporterin beim ZDF. Sie hat ihrem Arbeitgeber kräftig „vor's Knie getreten“ und damit vorgeführt. In einem mühsamen Kampf hat sie erzwungen, dass das „Entgelttransparenzgesetz“ auf für den öffentlich-rechtliche Sender ZDF gilt und dieser Auskunft über seine Gehaltsstrukturen geben musste.
Nun - nach über vier Jahren zähen Ringens steht fest:
Beim ZDF werden Frauen systematisch diskriminiert, sie verdienen signifikant weniger.
Von Ihrem Kampf für Gleichberechtigung war beim ZDF (zumindest meines Wissens) nie etwas zu hören. Selbst Frau Gerster hielt sich diesbezüglich zurück. Wohl in Abstimmung mit dem Sender. Ist ja keine Nachricht, mit der sich eine Gebührenerhöhung begründen ließe. Eher das Gegenteil. Spart der Sender doch ordentlich Geld ein. »Irgendwo muss man ja anfangen, und die Frauen wollen ja immer vorn dabei sein.« So könnte die offizielle Erklärung dafür womöglich aussehen. An Unverfrorenheit beim Thema Geld hat es den Führenden beim ZDF nie gemangelt.
Heikel ist aus meiner Sicht, dass es sich um Summen pro Monat handelt, die viele hart Arbeitende gerade mal so als Gehalt bekommen. Insgesamt. Hier geht es um die Differenz der monatlichen Gehälter.
Das ZDF verhält sich selbstredend so, wie man das von einem für seine ach so tolle Gleichberechtigungs-Berichterstattung gelobten Arbeitgeber erwarten darf: Die nervige Mitarbeiterin wird unter Druck gesetzt und schikaniert.
Ist zweifellos blöd, wenn man sich selbst an die Regeln halten soll, von denen man „staatstragend“ zur besten Sendezeit berichtet. Kommt so eine preisgekrönte „Emanzen-Zicke“ daher, die als Lohn-Sklavin keine Festanstellung hat. Womit die Informationsverweigerung begründet wurde. Wobei es wohl eher darum ging, das „Selbstbedienungsmodell“ der werten Herren zu verheimlichen.
Auf diesem Hintergrund sollten wir „Beitragszahler“ uns die Frage stellen, ob man uns tatsächlich zwingen darf, mit monatlichen Zahlungen ein System zu finanzieren, das systematisch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Wir fördern mit unserer „Zwangsspende“ ein Unternehmen, das für sich als Existenzberechtigung in Anspruch nimmt, mit seiner Berichterstattung die Grundwerte der Republik zu verteidigen, sie aber offenbar selbst mit Füßen tritt.
Vorerst bleibt nur zu hoffen, dass die Sache im weiteren Verlauf vor dem Bundesarbeitsgericht doch noch die Wende nimmt, die sie bereits vor dem ersten Gericht hätte nehmen müssen:
Wer „öffentlich-rechtlich“ auf dem Schild stehen hat, ist muss zu maximaler Transparenz verpflichtet sein. Andernfalls ist das Finanzierungsmodell mehr als fragwürdig.
Wer Kolleg„:innen“ diskriminiert, hat keinen Anspruch auf Zwangsbeiträge und staatliche Protektion.
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