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Was definiert eine Minderheit?

Erstellt: 05.03.2018 Lesedauer 1 - 2 Min.

Während 26,8 Prozent Stimmen für das Stellen der Bundeskanzlerin eine „Mehrheit“ darstellt, sind 39% gegen die Rundfunkgebühren eine Minderheit.

Der Spiegel titelt zwar mit „39 Prozent für Abschaffung“, im Text wird dieser Anteil der Bevölkerung, der für die Abschaffung der Rundfunkgebühren plädiert, dann jedoch als Minderheit bezeichnet. Was interessant ist, wenn man diese Relation auf die „Volksparteien“ CDU und SPD überträgt, die bei der letzten Bundestagswahl solide unter 30% Zweitstimmen geblieben sind.

Selbst die jetzt durch eine echte Minderheit relativ zur Gesamtbevölkerung, nämlich den SPD-Mitgliedern, erlaubte GroKo liegt da rechnerisch deutlich darunter. Bei einer Wahlbeteiligung von 71,5 % haben von diesen Wählern 41,1% die GroKo-Parteien gewählt. Das sind auf die Bevölkerung hochgerechnet gerade mal 29,7% aller Wahlberechtigten. Rund 10% weniger, als die „Minderheit gegen ARD und ZDF“.

Wobei die Frage für meinen Geschmack falsch gestellt ist. Ich glaube, die Menschen haben mit ARD und ZDF kein Problem. Das Problem sind die monatlich 17,50 €, für die es viel Sommer— Winterpause und Wiederholungen gibt. Dazu viele Sender, die beim Blick auf das Sendeschema als als „Wiederholkanäle“ für Tatort & Co. bezeichnet werden müssen – zeitversetztes Fernsehen analog. Die gern propagierte „unabhängige Berichterstattung“ reduziert sich in den Hauptsendern mittlerweile weitestgehend auf massenkompatible Sendungen, die der Quote unterworfen werden. Bis auf die Anfangsbuchstaben haben Quote und Qualität typischerweise jedoch sehr wenig bis gar nichts gemein.

Es gibt durchaus gute Gründe für ein öffentlich-rechtliches Fernsehen. Die Gründe für die stetig wachsenden Kosten bei stetig sinkender Vielfalt – damit sind die Inhalte gemeint, denn die öffentlich-rechtlichen Kanäle vermehren sich wie die Karnickel – sind allerdings hinterfragenswert. Sobald das zu Lasten der „wirtschaftlich abhängigen“ Sender geht, kostet es „angebotene Vielfalt“. Außerdem fehlen z.B. objektive Gründe, wonach Fußball keine Werbeunterbrechung bei privaten Sendern aushielte, dafür jedoch reichlich Gebühren für andere Sportarten übrig bliebe, die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlicht nicht stattfinden, weil die Kohle aufgrund teurerer Übertragungsrechte an Fußball-Millionäre ausgezahlt wird. Die Argumentation, dass ein Volkssport allen zugänglich sein müsste, greift ebenfalls bestenfalls sehr kurz. Bildung sollte ebenfalls allen zugänglich sein, die ließe sich per Programm tatsächlich transportieren, ist jedoch praktisch vollständig aus dem öffentliche-rechtlichen Angebot verschwunden, während der „Volkssport“ Fußball vom „Volk“ dank Rundfunkgebühren auf der Couch mit Bier und Chips praktiziert wird.

Die Welt würde sich ohne Ruckeln weiterdrehen, würde mit den Gebühren das finanziert, was sich in einer geänderten Medienwelt aufdrängt: das, was der Quote zum Opfer fällt, weil es keine Werbezeit verkaufen würde, allerdings im Sinne einer pluralistischen Gesellschaft beachtens- und berichtenswert ist.