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Neue Corona-Regeln

Erstellt: 04.03.2021 Lesedauer 2 - 3 Min.

Sie haben wieder stundenlang diskutiert für ein Ergebnis, das im Grunde keins ist. Die „Beschlüsse“ sind primär von Aktionen geprägt, die von Faktoren abhängen, über die keine gesicherte Kontrolle gewährleistet werden kann.

Symbolbild: Steriles Wattest#bchen neben der Hülle🔍
Stäbchen in die Nase rein, macht es alles fein?

»Wer links auf der Straße geht und sich mit der rechten Hand an die Stirn schlägt, darf in Herrenmoden-Geschäfte gehen, wer sich mit der linken Hand auf die Stirn schlägt, zu Uhrmachern und in Schmuckgeschäfte.
Auf der rechten Straßenseite Gehende die sich mit der linken Hand den Daumen an die Stirn drücken, dürfen zu Innenausstattern, mit dem Zeigefinger zum Elektriker.
Geschäfte auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten dürfen nur rückwärts gehend betreten werden.«

Was unterscheidet die Beschlüsse unserer „Politik-Elite“ im Wesentlichen von diesem Alternativ-Konzept?

Das Beschlossene ist erheblich unspezifischer, die Umsetzung soll erst in einigen Wochen beginnen und es gibt diverse Unsicherheiten.

„Ab Ende März/Anfang April“ sollen die Vertrauenspersonen der Bevölkerung – Haus und Fachärzte – in die „Impfstrategie“ mit „eingebunden“ werden. Was fällt spontan auf?
Es fehlt das entscheidende Wort „alle“.

Wenn beispielsweise in Brandenburg lediglich „ausgewählte“ Praxen ihre Stamm-Klientel impfen dürfen, ist das zum einen eine Benachteiligung der anderen, zum anderen entwickelt es einen vernachlässigbarer Effekt, wenn von rund 2.000 Praxen1 wohlwollend geschätzt 20% bis Anfang Juni „eingebunden“ sind.

Was keineswegs heißt, dass dort tatsächlich geimpft wird. Dafür müssen diese Praxen nämlich Impfstoff haben.

Was die vereinbarten Liefermengen betrifft, winken die Hersteller weiterhin mit der weißen Fahne, die Zulassung weiterer Anbieter erfolgt schleppend.

Dafür sollen wir uns wöchentlich kostenlos testen können. Pro Woche immerhin mindestens einmal. Also im Klartext „höchstens einmal“.

Wo die mindestens 80 Millionen Tests wöchentlich her kommen, wie die unters Volk gebracht werden sollen und – das Wesentliche – was passiert, wenn sich dadurch weit mehr (oder weniger?) als infiziert herausstellen, als bisher angenommen:
Da wird wohl nochmal drüber diskutiert werden müssen.

Weil unklar ist, wie Selbst-Testende damit umgehen, wenn der Test sie als virenverseucht markiert, müssen die Regierenden auf eine ausreichend große Dunkelziffer und genug Viren-Leugner hoffen, damit die Zeit bis zum nächsten Corona-Meeting ausreicht, um die variablen Entscheidungsräume von mal 35, mal 50, mal 100 Inzidenz (abhängig von der Mondphase) den sich veränderten Gegebenheiten anzupassen.

Immerhin dürfen wir uns jetzt mit bis zu fünf Personen treffen und Kinder bis 14 Jahren sind zum Glück keine Personen. Die Politik geht weiter hartnäckig davon aus, dass die Corona-Viren die Bevölkerungsgruppe schmähen, die aufgrund jahrzehntelang verfehlter Schul- und Beförderungspolitik auf engstem Raum, unter teilweise katastrophalen Hygiene-Bedingungen zusammengepfercht lernen soll und transportiert wird. Natürlich bleibt ein Virus in der „Gruppe die keine Personen sind“. Keines von z.B. 10 Kindern, die von fünf „Personen“ zusammen gebracht werden, steckt eine „Person“ an. Ist klar.

Was das kostenlose Testen in Schulen im Grunde überflüssig macht. Wenn Kinder zu Hause niemanden anstecken können, warum sollten sie das dann in der Schule können?

Was sagen Virologen dazu? Das wollen wir gar nicht wissen.

Wobei das natürlich sowieso alles erst mal nur ein „Plan“ ist. Dessen Kernaussage lautet: „Sicherstellen eines Angebots“.

Falls unklar ist, was das tatsächlih heißt: Wenn das Land Brandenburg allen Schülern des Bundeslandes beispielsweise anböte, sich einmal die Woche im „Testzentrum Letschin“ testen zu lassen, wäre der „Plan“ wie versprochen umgesetzt und ein weiteres Problem gelöst: Die erforderliche Menge Tests dürfte vergeleichsweise leicht vorgehalten werden können, der erwartbare „Andrang“ wäre mit einer Handvoll Personal beherrschbar. Fünf dürften reichen. So viele dürfen sich ja auch regelkonform mit beliebig vielen Kindern treffen…

1Quelle: Landesärztekammer Brandeburg , Stand 31.12.2020