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Jobpflicht für Arbeitslose?

Erstellt: 16.06.2023 Lesedauer ~2:00 Min.

Herr Linnemann von der CDU will die „Bringschuld“ gegenüber dem Sozialstaat stärken und eine „Jobpflicht“ einführen. Wie so oft bei Vorschlägen von Vizevorsitzenden einer Partei, ist das ein weiterer vom „grünen Tisch“.

🔍 Nach dem Glocke-Versenken Kerbe im Boot machen!
Es mag Menschen geben, die es sich mit dem Bürgergeld „einrichten“. Die von Herrn Linnemann postulierte Forderung unterstellt allerdings allen Bürgergeld-Beziehenden Schmarotzertum. Das wird aus entsprechenden Lagern sicher Applaus provozieren. Wenn es ihm darum ging, ist der Vorschlag eine Punktlandung.

Der Haken an der Sache: Daraus eine „Jobpflicht“ ableiten, wird so manchen Bürgergeld-Beziehern ausgesprochen zusagen. Denn im Umkehrschluss bedeutet es nach spätestens 6 Monaten erfolgloser Jobsuche eine „Jobgarantie“ vom Staat. Genauer: Von der Heimat-Gemeinde. Das macht die Luft dünn für Herrn Linnemann.

Der Ansatz, Arbeitsuchende müssen ihre „Bringschuld“ in der Gemeinden abarbeiten, klingt aus dem gut alimentierten Parlamentsstuhl ohne Blick nach draußen zwar schlüssig. Doch wer bezahlt das am Ende? Die Kommunen haben chronisch leere Kassen und sind tendenziell eher „Freisetzende“ statt „Anbietende“. Wenn Gemeinden nun Bürgergeld-Empfängern auch noch Jobs anbieten müssten, die gerade erst mühevoll abgebaut worden sind, stellt das Gemeinden gleich vor mehrere Hürden:

Der „vernünftige Umgang mit Geld“ wird durch Beschlüsse und Vorschläge von Parlamentariern regelmäßig konterkariert. Der Vorschlag vom Mitglied des Bundestages in der CDU-Fraktion und dessen Vizevorsitzenden Herrn Linnemann, Bürgergeld sparen und statt dessen die Gemeinden noch stärker ausbluten, ist kein vernünftiger Umgang mit Steuergeld. Das erinnert mich an die Geschichte, bei der eine Kerbe im Bootsrand die Stelle markiert hat, an der die Glocke im See versenkt wurde.

Das (Ausgangs-)Bild stammt von Prateek Katyal.